Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bewertung des Betriebsvermögens bei Formwechsel von Personengesellschaft in Kapitalgesellschaft
In den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft darf die Kapitalgesellschaft das übergegangene Betriebsvermögen gem. § 25 Satz 1 i. V. mit § 20 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 1995 mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (entgegen BStBl II S. 268 Tz. 20.30; Bezug: § 20, § 25 UmwStG; § 3, § 24, § 190 UmwG).▶NWB SAAAB-76635
▶Praxishinweise: § 25 Satz 1 UmwStG weist ausdrücklich auf § 20 Abs. 2 UmwStG hin, wonach beim Formwechsel die gleichen Grundsätze gelten wie bei der Einbringung gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Danach ist eine Bewertung des Betriebsvermögens zum Buchwert oder zu Zwischenwerten oder zum Teilwert möglich. Dass handelsrechtlich ein Ansatz der Buchwerte zwingend ist, hat für das Steuerrecht keine Bedeutung.