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Insolvenzrecht | Keine Umsatzsteuer auf Schadensersatzleistung des Insolvenzverwalters
Der Anspruch des Massegläubigers gegen den Verwalter auf Schadensersatz umfasst nicht die Umsatzsteuer. Schadensersatzzahlungen sind kein Entgelt i. S. des Umsatzsteuerrechts, wenn die Zahlung nicht „für eine Lieferung oder sonstige Leistung” an den Zahlenden erfolgt, sondern weil der Zahlende nach Gesetz oder Vertrag für einen Schaden und seine Folgen einzustehen hat. Die Ersatzzahlung des persönlich in Anspruch genommenen Verwalters gemäß § 61 InsO beruht nicht auf einem Leistungsaustausch ().