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Umsatzsteuer | Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Vermietungs- und Verpachtungsleistungen
Mit Urteil vom - V R 8/01 (StuB 2005 S. 279) hat der BFH entschieden, dass die Umsätze aus der Verpachtung eines Teils des landwirtschaftlichen Betriebs nicht der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen, auch wenn der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs nach der Verpachtung in nicht geringfügigem Umfang als Landwirt tätig ist. Gemäß dem gilt für die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf Umsätze aus Vermietungs- und Verpachtungsleistungen Folgendes:
(1) Die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ausgeführten Umsätze unterliegen gem. § 24 UStG der Durchschnittssatzbesteuerung. Um die Durchschnittssatzbesteuerung auf Vermietungsleistungen anwenden zu können, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: Erstens ...