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Umsatzsteuer | Berichtigung des Vorsteuerabzugs
Durch Art. 5 Nr. 12 des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG, BGBl I S. 3310) ist § 15a UStG neu gefasst worden. Art. 6 Nr. 2 EURLUmsG hat § 44 UStDV geändert. Die Änderungen sind am in Kraft getreten (Art. 22 Abs. 5S. 1067EURLUmsG). Das nimmt zu den Neuregelungen umfassend Stellung.▶NWB UAAAB-72155