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Umsatzsteuer | Verpachtung einer Eigenjagd durch juristische Personen des öffentlichen Rechts
(1) Eine juristische Person des öffentlichen Rechts wird mit der Verpachtung ihrer Eigenjagd im Rahmen ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gem. § 2 Abs. 3 UStG gewerblich oder beruflich tätig. (2) § 24 UStG ist richtlinienkonform dahin auszu S. 1066legen, dass er nur die Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. des Art. 25 der Richtlinie 77/388/EWG erfasst (Bezug: § 2 Abs. 3 Satz 1, § 24 Abs. 1 UStG; Art. 4 Abs. 5, Art. 25 Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB CAAAB-70233
▶Praxishinweise: Juristische Personen des öffentlichen Rechts werden regelmäßig unternehmerisch tätig, wenn sie nicht mehr „im Rahmen der öffentlichen Gewalt” handeln. Werden also Tätigkeiten wie von privaten Wirtschaftsteilnehmern ausgeübt, so ist von einer unternehmerischen Tätigkeit auszugehen. Ist die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit als unternehmer...