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Teilwertberichtigung eigener Anteile
(1) Gem. nrkr. (BFH-Az.: I R 71/05, EFG 2005 S. 1561) ist beim down-stream-merger mittels Kapitalerhöhung die bisher bei der Muttergesellschaft bilanzierte Beteiligung an der Tochtergesellschaft bei Letzterer als eigene Anteile zu aktivieren. (2) Eigene Anteile sind abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter, die grundsätzlich teilwertberichtigt werden können. (3) Die durch eine Teilwertabschreibung eigener Anteile eintretende Vermögensminderung wird regelmäßig durch den Ansatz einer vGA kompensiert (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG).▶NWB DAAAB-60261
▶Praxishinweise: (1) Die G-GmbH, Stammkapital 50 000 DM, Gesellschafter P und S je zu 50 v. H., hatte am sämtliche Anteile an der Klin., einer GmbH, für 1,9 Mio DM unter Inanspruchnahme ...