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Höhe der AfA bei Nutzungsänderung
Wird ein zunächst zu fremden Wohnzwecken genutztes und gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG mit 7 v. H. degressiv abgeschriebenes Gebäude nunmehr zu fremdbetrieblichen Zwecken genutzt, so muss der Stpfl. nicht zur linearen AfA gem. § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG übergehen, sondern kann weiterhin eine degressive AfA gem. § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Höhe von 5 v. H. beanspruchen (entgegen R 44 Abs. 8 Satz 2 2. Halbsatz EStR; Bezug: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG).▶NWB SAAAB-69144
▶Praxishinweise: Der BFH stellt klar, dass eine Nutzungsänderung nicht zwingend zur Anwendung der linearen AfA führt. Die vom Gesetzgeber beabsichtigte Förderung wird nämlich durch eine Nutzungsänderung nicht berührt. Die Nichterfüllung der Voraussetzungen bedingt einen Wechsel zur linearen AfA weder nach dem Gesetzeswortlaut, noch ist ein solcher durch den Gesetzeszweck geboten.