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Umsatzsteuer | Abwrackprämie im Kfz-Handel
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der von Kfz-Herstellern an ihre Vertragshändler gezahlten „Abwrackprämien” nimmt die .20 NWB NAAAB-72380 Stellung. Die vom Kfz-Hersteller geleistete Prämie ist umsatzsteuerrechtlich als Preisnachlass zu behandeln. In Höhe der Prämie mindert sich bei dem Vertragshändler die Bemessungsgrundlage für das bereits angekaufte Neufahrzeug. Der Vertragshändler hat deshalb den ursprünglich in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu korrigieren, der Kfz-Hersteller hat dementsprechend seinen Umsatz zu korrigieren. Hinsichtlich der Lieferung des Neuwagens durch den Vertragshändler an den Kunden liegt in diesen Fällen ein Tausch mit Baraufgabe vor. Zum Entgelt des Vertragshändlers gehört neben der Barzahlung auch d...