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Zollrecht | Nachträgliche Prüfung von Ursprungsnachweisen
Für eine in der Form des Verwaltungsakts getroffene zollamtliche Feststellung, der Ausführer habe für eine nach Rumänien exportierte Ausfuhrsendung die Ursprungserklärung auf der Rechnung zu Unrecht abgegeben, enthält das Abkommen EG-Rumänien keine Rechtsgrundlage ( NWB HAAAB-74527).