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Einkommensteuer | Schuldzinsen für darlehensfinanzierte Erhaltungsaufwendungen als nachträgliche Werbungskosten
Wie der NWB JAAAB-71716 entschieden hat, sind Zinsen für ein Darlehen, mit dem während der Geltung der sog. großen Übergangsregelung sofort abziehbare Werbungskosten (Erhaltungsaufwendungen) finanziert worden sind, auch nach dem Auslaufen der sog. großen Übergangsregelung als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar; es kommt nicht darauf an, ob ein etwaiger Veräußerungserlös zur Schuldentilgung ausgereicht hätte (gegen , BStBl 2001 I S. 513). – Anmerkung: Ein vergleichbares Problem gab und gibt es (hinsichtlich denkmalgeschützter Wohnungen) bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung für Wohnungen im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen. Hier wie dort sind Schuldzinsen zur Finanzieru...