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Einkommensteuer | Steuerfreie Entnahme des Grund und Bodens für eine Altenteilerwohnung
Nach dem NWB EAAAB-71709 setzt das Entnahmeprivileg für den zu einer neu errichteten Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Boden gemäß § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a. F. (jetzt § 13 Abs. 5 EStG) voraus, dass diese Wohnung nach ihrer Fertigstellung auch tatsächlich von einem Altenteiler genutzt wird. – Anmerkung: Die zur Einkommensbesteuerung eines Landwirts ergangene Entscheidung ist auch für die anderen betrieblichen Einkunftsarten von Bedeutung, weil § 15 Abs. 1 Satz 3 und § 18 Abs. 4 Satz 1 EStG ausdrücklich die entsprechende Anwendung des Entnahmeprivilegs des § 13 Abs. 5 EStG anordnen. Im Streitfall wollte der Kläger gewissermaßen eine Altenteilerwohnung auf Vorrat steuerfrei entnehmen. Nachdem der BFH diesem Wunsch nicht entsprochen hat, muss er sich aufs Neue entscheiden, ob er auch eine steuerpflichtige Entnahme will ...