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Prototyp eines Flugzeugmotors als immaterielles Wirtschaftsgut
Der Erwerb des Prototyps eines Flugzeugmotors stellt gem. nrkr. (BFH-Az.: III R 52/04, EFG 2005 S. 1217) die Anschaffung eines nicht zulagebegünstigten immateriellen Wirtschaftsguts dar, wenn neben dem Eigentum an dem körperlich vorhandenen Prototyp das umfassende Verwertungsrecht an den in dem Motor enthaltenen geistigen Leistungen übertragen wird und wirtschaftlich das Interesse an der unkörperlichen Substanz im Vordergrund steht (Bezug: § 266 Abs. 2 HGB).▶NWB AAAAB-55545