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Sächsisches FG Urteil v. - 4 K 172/02 EFG 2005 S. 1217 Nr. 15

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 2

Keine Investitionszulage bei Erwerb eines Flugzeugmotor-Prototypen mit umfassenden Verwertungsrechten

Investitionszulagen für 2000

Leitsatz

Bei dem Prototyp eines Flugzeugmotors handelt es sich nicht um ein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut, sondern um ein einheitliches, nicht investitionszulagenbegünstigtes immaterielles Wirtschaftgut, wenn beim Kauf nicht nur der Motor, sondern das umfassende Verwertungsrecht an den in dem Motor enthaltenen geistigen (Entwicklungs-)Leistungen erworben wurde und beim Erwerb das Interesse an der unkörperlichen Substanz im Vordergrund stand.

Für das vorrangige Interesse des Erwerbers an den Entwicklungsleistungen für den Motor spricht z.B. die Erteilung einer Musterzulassung nach dem Luftverkehrsgesetz.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1217 Nr. 15
StuB-Bilanzreport Nr. 21/2005 S. 934
AAAAB-55545

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Sächsisches FG, Urteil v. 06.10.2004 - 4 K 172/02

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