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Überquotal übernommene Schulden als Anschaffungskosten
Die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft bilden gem. (BFH/NV 2005 S. 877) insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Nachlassgegenstände, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen (Bezug: § 7 Abs. 4 EStG; § 255 Abs. 1 HGB; § 11d Abs. 1 EStDV).▶NWB CAAAB-44835