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Berücksichtigung von Verlusten einer KG aus Termin- und Optionsgeschäften
Verfügt eine KG (Mitunternehmerschaft) über erhebliche freie, für betriebliche Investitionen nicht benötigte Finanzmittel, darf sie nach Ansicht des , in freier unternehmerischer Entscheidung auch mit Differenzgeschäften (Devisentermingeschäften auf Dollarbasis sowie An- und Verkauf von Dax-Optionen) spekulieren, weil sie sich davon bei überschaubarer Kontraktzeit höhere Renditen als bei risikoloser Anlage in Festgeld verspricht. Wenn die Zuordnung der Geschäfte zum Betrieb von vornherein vorliegt, die Geschäfte über Bankkonten der KG abgewickelt sowie in der Buchführung laufend und zeitnah dokumentiert werden, mindert der aus Kursgewinnen und Kursverlusten entstehende Verlustsaldo den steuerlichen Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft a...