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Update: Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten? – BMF klärt Zweifelsfragen
Durch das Alterseinkünftegesetz kommt es zu einer Besteuerung der Rente selbst und nicht nur des Ertragsanteils. Somit stellen nach Auffassung klagender Steuerpflichtiger die Renteneinzahlungen Aufwendungen zur Erzielung von zukünftig voll oder teilweise steuerpflichtigen Einnahmen dar. Bislang ist diese Frage noch nicht höchstrichterlich entschieden worden. Jedoch hat das die Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten für Veranlagungszeiträume vor 2005 in die Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungen im Hinblick auf anhängige Musterverfahren aufgenommen (vgl. bereits Berater-Brief Vermögen 10/2005, KN-Nr. 253).
Auf eine Anfrage des DStV hin stellte das