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BFH 18.08.2005 IV B 167/04, StuB 19/2005 S. 859

Zweifel an der Berichtigung von Steuerbescheiden wegen fälschlicher Annahme einer Betriebsaufspaltung

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob § 174 Abs. 3 AO 1977 die Rechtsgrundlage dafür bietet, bestandskräftige Steuerbescheide in der Weise zu ändern, dass ein Entnahmegewinn steuerlich berücksichtigt wird, den das FA seinerzeit wegen Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Bedeutung von Einstimmigkeitsabreden bei der Betriebsaufspaltung nicht erfasst hat (Bedenken gegen die Richtigkeit der im BStBl I S. 1028 = StuB 2002 S. 1066, unter V.1. vertretenen Auffassung; Bezug: § 174 Abs. 3 AO 1977; § 69 FGO; § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG).NWB YAAAB-63582

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Aussetzung der Vollziehung) ergangen. Die Nichtbesteuerung von stillen Reserven bei Begründung der Betriebsaufspaltung wegen der (fälschlichen) Annahme, diese würden später besteuert, rechtfertigt nach Ansic...

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