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Die Bilanzierung von Umsatzerlösen
Aktuelle Abgrenzungsfragen insbesondere zum Übergang des wirtschaftlichen Eigentums
Die Position „Umsatzerlöse” ist als Ausgangsgröße der GuV sowohl absolut als auch aufgrund des inhaltlichen Bezugs zu anderen Posten wie den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen regelmäßig eine der wichtigsten Kennziffern eines Jahresabschlusses. Der Vergleich zum Vorjahr lässt Rückschlüsse auf die Entwicklung zu und dient häufig als Benchmark im Vergleich mit Wettbewerbern. Dieser Beitrag enthält neben der systematischen Darstellung auch wichtige, z. T. umstrittene Abgrenzungsfragen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen und dem Ausweis sog. Sale-and-buy-back-Geschäfte.
I. Begriff und Abgrenzungsfragen
Die Definition der Umsatzerlöse in § 277 Abs. 1 HGB entspricht den Vorgaben des Artikels 28 der 4. EG-Richtlinie. Dabei ist zunächst festzustellen, dass die Umsatzerlöse immer als „Nettoumsatzerlöse” zu verstehen sind, d. h. nach Abzug von Erlösschmälerungen sowie der Mehrwertsteuer und ggf. anderer, unmittelbar auf den Umsatz bezogener Steuern.
Der handelsrechtliche Begriff „Umsatzerlöse” ist inhaltlich nicht zwingend identisch mit dem Umsatz i. S. des § 1 UStG, der alle Lieferungen und Leistungen, die gegen Entgelt i...