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Gewinnrealisierung bei Entnahme einer wesentlichen Beteiligung aus Betriebsvermögen
Die Versteuerung eines bei Entnahme eines Geschäftsanteils an einer GmbH entstehenden Gewinns findet gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: III R 7/03, EFG 2003 S. 759) auch dann statt, wenn es sich dabei um eine wesentliche Beteiligung gem. § 17 EStG handelt (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 1 Nr. 4 und 5b, § 17 EStG).▶VT 999/03
▶Praxishinweise: (1) Der verstorbene MB hielt in seinem als Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung geführten Einzelunternehmen 55,55 v. H. der Anteile an der Betriebs-GmbH. An der GmbH waren ferner seine Ehefrau FB zu 18,52 v. H. und sein Sohn SB zu 25,93 v. H. beteiligt, die ihre Anteile jeweils im Privatvermögen hielten. Nach Eintritt des Erbfalls in 1993 setzte sich die Erbengemeinschaft nac...