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Entnahme einer Landarbeiterwohnung
Bei fortgesetzter Bilanzierung liegt die Entnahme einer Landarbeiterwohnung gem. rkr. Urteil des (EFG 2003 S. 758) nicht allein deshalb vor, weil der Landwirt den Sachbezug wegen unentgeltlicher Wohnungsüberlassung nicht mehr besteuert (Bezug: § 4 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG).▶VT 1000/03
▶Praxishinweise: (1) Landarbeiterwohnungen stellen notwendiges Betriebsvermögen dar, soweit sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verbilligt oder unentgeltlich an Arbeitnehmer überlassen werden. Daher können von Landarbeitern bewohnte Wohnungen nicht entnommen werden, solange sie genutzt werden. Dies gilt auch für Angehörige, soweit ein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis besteht (vgl. Schmidt, EStG, 21. Aufl. 2002, § 13 Tz. 190 Stw. Land...