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Widmung gewillkürten Betriebsvermögens im laufenden Wirtschaftsjahr
Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zum gewillkürten Betriebsvermögen kann gem. (BFH/NV 2005 S. 549) nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorgenommen werden, sondern auch durch dessen Erfassung in der laufenden Buchführung während des Wirtschaftsjahres (Bezug: §§ 4, 5 Abs. 1 EStG).▶NWB GAAAB-42534