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Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen
Rückstellungen für die Verpflichtung einer Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums dürfen gem. nrkr. Urteil des Hessischen (BFH-Az.: IV R 42/04, EFG 2005 S. 521) nach §§ 5 Abs. 4, 52 Abs. 6 EStG i. d. F. des StRefG 1990 nicht gebildet werden, wenn die Verpflichtung jederzeit widerruflich ist (Bezug: § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).▶NWB CAAAB-43422
▶Praxishinweise: (1) Streitig ist, ob in der Steuerbilanz zum eine Rückstellung für Jubiläumsverpflichtungen gebildet werden durfte. Die Betriebsordnung sah für die Gewährung von Zahlungen aus Anlass des Dienstjubiläums von Arbeitnehmern Folgendes vor: „Bei den Jubiläumsgaben, Heirats- und Geburtsbeihilfen sowie dem Urlaubsgeld handelt es sich um jederzeit widerrufliche Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.” Das FA hielt den Ausweis einer entsprech...