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Ansatz von Baukostenzuschüssen
Im Rahmen des 3. Förderungswegs gewährte öffentliche Baukostenzuschüsse zur Errichtung von Mietwohnungen stellen gem. nrkr. Urteil des Hessischen (Rev. eingel., BFH-Az.: IX R 34/02, EFG 2003 S. 157) Einnahmen aus VuV dar, die auf Antrag des Stpfl. gem. Abschn. 163 Abs. 2 EStR auf zehn Jahre zu verteilen sind. Eine Möglichkeit, stattdessen die Gebäudeherstellungskosten um diese Zuschüsse zu kürzen, besteht jedenfalls ab dem VZ 1991 nicht mehr. Die ermäßigte Besteuerung nach § 24 Nr. 1a, § 34 EStG kommt ebenfalls nicht in Betracht (Bezug: § 21 Abs. 1 Nr. 1, § 24 Nr. 1a, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG; § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB).▶VT 336/03