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Anhebung der Schwellenwerte für KMU
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, nach dem die Größenkriterien für kleine und mittlere Unternehmen geändert werden sollen (KOM[2003] 29). Nach Art. 53 Abs. 2 der Jahresabschlussrichtlinie 78/660/EWG prüft der Rat auf Vorschlag der Kommission alle fünf Jahre die in Euro ausgedrückten Beträge dieser Richtlinie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und monetären Entwicklung in der Gemeinschaft. In Art. 11 (Art. 27) der Richtlinie sollen die Schwellenwerte für die Bilanzsumme von bisher 3 125 000 EUR (12 500 000 EUR) auf 3 650 000 EUR (14 600 000 EUR) und für die Nettoumsatzerlöse von 6 250 000 EUR (25 000 000 EUR) auf 7 300 000 EUR (29 200 000 EUR) erhöht werden. Die Änderung dieser Schwellenwerte liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten; eine Umsetzungsfrist...