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Forderungsverzicht gegenüber verbundenen Unternehmen
Ein Forderungsverzicht zwischen verbundenen Unternehmen ist gem. nrkr. (Rev. eingel., BFH-Az.: IV R 58/02, EFG 2003 S. 30) regelmäßig als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste verdeckte Einlage und nicht als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben zu behandeln (Bezug: §§ 3, 4b EStG).▶VT 335/03
▶Praxishinweise: (1) Im Urteilsfall verzichtete eine KG auf eine Forderung gegenüber ihrer Schwester-GmbH und behandelte den durch den Forderungsverzicht bei ihr eingetretenen Vermögensverlust als sofort abziehbare Betriebsausgabe. Das FA erkannte den Betriebsausgabenabzug mit dem Hinweis auf eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung nicht an und behandelte ihn abweichend als verdeckte Entnahme bei der KG und verdeckte Einlage b...