Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Ausweis eines immateriellen Wirtschaftsguts in der Steuerbilanz
Ein in der Steuerbilanz auszuweisendes (immaterielles) Wirtschaftsgut muss gem. (BFH/NV 2003 S. 154) einen wirtschaftlichen Wert verkörpern, der nach der Verkehrsanschauung einer besonderen Bewertung zugänglich ist (st. Rspr.). Ob diese Voraussetzungen vorliegen, könne nur aufgrund der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden (Bezug: § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 266 Abs. 2 HGB).▶VT 337/03
▶Praxishinweise: (1) Der einkommensteuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts (§§ 4 ff. EStG) erfordert, dass Gegenstände i. S. des § 90 BGB sowie sonstige vermögenswerte Vorteile nach der Verkehrsauffassung gesondert bewertbar sind. Anders als in der Handelsbilanz, in der auf die selbständige bzw. abstrakte Verkehrsfähigkeit bei der Definition des aktivierungspflichtigen Vermögensgegenstands ...BStBl 1990 II S. 15