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Bilanzänderung bei geänderter Kapitalkontenentwicklung einer KG
Bei einem besonderen handelsrechtlichen Darlehenskonto, welches als privates Forderungskonto des jeweiligen Gesellschafters zu beurteilen ist, kann gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII B 161/04, EFG 2004 S. 1750) bei der Umqualifizierung einer bisher erfolgswirksam gebuchten Forderungsabschreibung in eine Entnahme in Höhe der Gewinnauswirkung eine Bilanzänderung erfolgen, soweit nach den Vereinbarungen Entnahmen auf dem besonderen Darlehenskonten zu erfassen sind.▶NWB EAAAB-26138
▶Praxishinweise: (1) Eine GmbH & Co. KG verzichtete gegenüber einer gesellschafteridentischen GmbH & Co. KG – Schwestergesellschaft – auf eine beträchtliche Forderung, so dass sich eine entsprechende Gewinnminderung ergab. In Vorjahren hatte die KG eine nach § 6b EStG gebildete ...