Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abschreibung von zusätzlichen Anschaffungskosten in Gestalt verdeckter Einlagen
(1) Führt der Gesellschafter einer GmbH dieser Kapital zu, um eine drohende Überschuldung zu vermeiden, handelt es sich gem. (BFH/NV 2005 S. 19) um eine verdeckte Einlage, die steuerlich als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung zu behandeln ist. (2) Dient der gewährte Kapitalzuschuss nicht nur der Abwendung des Konkurses der Gesellschaft, sondern auch deren Sanierung, scheidet eine Abschreibung der aktivierten zusätzlichen Anschaffungskosten auf den niedrigeren Teilwert der Beteiligung grundsätzlich aus (Anschluss an das , BFH/NV 1992 S. 15; Bezug: § 5 Abs. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 2 Satz 1 EStG 1983).▶NWB EAAAB-27389