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Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht als Handlungsvollmacht
Der , BB 2002 S. 1824) hat mit Bezug auf § 35 GmbHG und § 54 HGB zur Auslegung einer notariell beurkundeten Generalvollmacht Stellung genommen. Dabei nahm er die Wirksamkeit einer solchen Erklärung an, in der der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten auch ermächtigt, für ihn sämtliche Erklärungen und Rechtshandlungen vorzunehmen, die ihm in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der von ihm vertretenen Unternehmungen zustehen.▶VT 206/03
▶Praxishinweise: (1) Die im Jahr 1913 geborene J. R. war bis zu ihrem Tod im Frühjahr 2000 alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der beklagten GmbH. Sie bestellte durch eine S. 143am vom Notar S. beurkundete Generalvollmacht ihren Sohn, den RA P. R., zu ihrem alleinigen Bevollmächtigten und er...