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Kein begünstigter Veräußerungsgewinn bei zeitlicher Überlappung einer Betriebsaufspaltung mit einer Betriebsveräußerung
Die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung liegen gem. nrkr. (BFH-Az.: IX R 3/02, EFG 2002 S. 976) in zeitlicher Hinsicht bereits dann vor, wenn ein – kurze Zeit später auf eine Betriebsgesellschaft übertragener – Gewerbebetrieb noch in der Rechtsform eines Einzelunternehmens besteht und die Betriebsgesellschaft ihren Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen hat; ausreichend ist, dass die Ausübung eines einheitlichen Betätigungswillens in der Besitz- und Betriebsgesellschaft fest geplant ist und objektiv alles getan wird, um die Planung umzusetzen. Das sei der Fall, wenn eine Widmung eines erworbenen und später der Betriebsgesellschaft vermieteten Grundstücks endgültig für die zukünftigen Zwecke der Betriebsgesells...