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Behandlung eines Gehalts als Sondervergütung eines Kommanditisten
Eine Sondervergütung i. S. von § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG liegt nicht vor, wenn gem. nrkr. (BFH-Az.: VIII R 58/02, EFG 2003 S. 385) die Kommanditistin einer KG aufgrund eines Arbeitsvertrags mit einer GmbH Büroarbeiten für die KG erledigt, die die Anteile an dieser GmbH im Sonderbetriebsvermögen hält (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG).▶VT 898/03
▶Praxishinweise: (1) Der Kl. als Komplementär der X-KG hielt zugleich sämtliche Anteile einer G-GmbH, die an der X-KG nicht beteiligt war, in seinem Sonderbetriebsvermögen. Kommanditistin der X-KG war seine Ehefrau, die Kl., die zugleich Arbeitnehmerin der G-GmbH war. Die Büroarbeiten der X-KG wurden ausschließlich von der Kl. als Arbeitnehmerin der G-GmbH erledigt. Für diese Tätigkeit wurde die G-GmbH offensichtlich von der X...