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Entbindung des Wirtschaftsprüfers von der Verschwiegenheitspflicht
Nach einem (wistra 2/2002 S. 77) kann die Entbindung eines Wirtschaftsprüfers (oder Steuerberaters) von seiner Verschwiegenheitspflicht aus der Berufstätigkeit gem. § 53 Abs. 2 i. V. mit § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO für eine in Insolvenz gefallene GmbH allein durch den Insolvenzverwalter erfolgen; eine zusätzliche Entbindungserklärung durch den (ehemaligen) Geschäftsführer ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der im Auftrag der Gesellschaft tätig gewordene Wirtschaftsprüfer (oder Steuerberater) lediglich wirtschaftliche Angelegenheiten der Gesellschaft bekunden soll, also beispielsweise Tatsachen zur Bilanzerstellung einschließlich Bewertungsfragen.
Praxishinweise: (1) Im Streitfall entband der Insolvenzverwalter die verantwor...