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StuB Nr. 14 vom Seite 640

Die wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Anhangangaben (notes) nach IAS/IFRS durch das Improvement Project des IASB vom 18. 12. 2003

Dipl.-Kffr. Kathrin Diekmann, München und Dipl.-Kfm. Dr. Dirk Heering, Garmisch-Partenkirchen
Die Kernaussagen:
  • Mit dem Improvement Project sind die Anhangangaben erheblich umfangreicher geworden.

  • Als Folge daraus wurde die Informationsfunktion eines IAS/IFRS-Abschlusses für den Abschlussadressaten erweitert.

  • Die Praxis in den kommenden Jahren wird zeigen, welche hinzugetretenen Informationsanforderungen oder Änderungen die Abschlussarbeiten intensivieren werden und welche Komponenten im Zuge der Wesentlichkeit von geringerer Bedeutung sind.

I. Vorbemerkungen

Im Rahmen seines Improvement Projects verabschiedete das IASB am insgesamt 13 überarbeitete IAS. Es wurden IAS 1, 2, 8, 10, 16, 17, 21, 24, 27, 28, 31, 33 und 40 geändert; IAS 15 wurde ersatzlos gestrichen. Die zahlreichen Wahlrechte zu eliminieren und die zu den anderen Standards bestehenden Widersprüche zu beseitigen, war u. a. der Anlass für die Änderungen. Diese nun überarbeiteten Rechnungslegungsstandards sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Damit gelten sie insbesondere auch für die Unternehmen, die im Jahr 2005 erstmals nach IAS/IFRS bilanzieren. Eine vorzeitige Anwendung der überarbeiteten Standards wird empfohlen; sie ist dann im Anhang zu vermerken. Im Zuge des Improvement Projects gibt ...

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