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IFRS 5 – Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations
I. Zielsetzung und Anwendungsbereich
Am veröffentlichte das International Accounting Standards Board (IASB) u. a. den International Financial Reporting Standard (IFRS) 5 „Zum Verkauf stehende langfristige Vermögenswerte und eingestellte Geschäftsbereiche” (Non-current Assets Held for Sale and Discontinued Operations). IFRS 5 ersetzt IAS 35 „Discontinuing Operations” (IFRS 5.45). Zugleich wurden mit IFRS 5 weite Teile der Vorschläge des Exposure Draft (ED) 4 umgesetzt.
Die Bestimmungen von IFRS 5 zur Einordnung, Bewertung und zum Ausweis gelten für alle langfristigen Vermögenswerte und Gruppen dieser Vermögenswerte (Disposal Groups; IFRS 5.2). Von den in IFRS 5 bestimmten Bewertungsmethoden sind allerdings einzelne Vermögenswerte ausgeschlossen (zu den Ausnahmen vgl. IFRS 5.5). Wird ein Vermögenswert gem. IAS 1 als langfristiger Vermögenswert geführt, kann eine Umgruppierung zu den kurzfristigen Vermögenswerten nur auf Basis von IFRS 5 erfolgen. Dies gilt auch, wenn Vermögenswerte, die üblicherweise als langfristig eingestuft werden, mit einer Verkaufsabsicht vom bilanzierenden Unternehmen angeschafft werden. Diese Vermögenswerte gelten als langfristige Vermögenswerte, sofern IFRS 5 nicht anderes für sie bestimmt (IFRS 5.3).
Werden langfristige Vermögenswer...