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Dienstwagengestellung: vGA oder Arbeitslohn?
Die unentgeltliche Überlassung eines Pkw zu privaten Fahrten stellt grundsätzlich die Zuwendung eines lohnsteuerpflichtigen Vorteils im Rahmen des Dienstverhältnisses dar. Ausnahmsweise kann der Nutzungswert eine vGA darstellen, wenn die Zu-S. 505wendung des Vorteils auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruht. Nach Auffassung des , StuB 2005 S. 507) ist die vGA nicht mit 1 % des Listenpreises (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG), sondern nach den Fremdvergleichsmaßstäben zu bewerten.
An einer GmbH war Alleingesellschafterin die A-GmbH, deren Anteile Frau P hielt. Der Ehemann von Frau P wurde zum Geschäftsführer bestellt. Im Streitjahr 1996 wurden die Anteile auf den Treuhänder W übertragen. Der Geschäftsführer erhielt nach dem Anstellungsvertrag einen Dienstwagen für Dienstfahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt. Eine Privatnutzung wurde nicht zugesagt. Der Geschäftsführer führte ein Fahrtenbuch, aus dem sich offensichtlich ergab, dass das Fahrzeug nicht zu Privatfahrten genutzt wurde. Im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung wurde das Fahrtenbuch als nicht ordnungsgemäß geführt angesehen, da nur Zeit- und Ortsangaben, nicht aber Rei...