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Pkw-Gestellung an Arbeitnehmer – Minderung des geldwerten Vorteils bei Kostenübernahme durch den Arbeitnehmer
Die Berechnung des geldwerten Vorteils für die Überlassung eines Dienstwagens nach der sog. 1 %-Methode ist nach Auffassung des FG München unabhängig davon vorzunehmen, ob die Treibstoffkosten für dieses Fahrzeug vom Arbeitnehmer getragen werden (, BFH-Az.: VI R 96/04, DStRE 2005 S. 379).
Im Urteilsfall überließ der Arbeitgeber (Kläger) an die Arbeitnehmer Dienstwagen auch für die Privatnutzung. Ein geldwerter Vorteil wurde nicht erfasst. Das FA forderte von dem Arbeitgeber gem. § 40 Abs. 1 Nr. 2 EStG LSt, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer nach. Gegen die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Fahrzeugüberlassung richtete sich die Klage des Arbeitgebers. Es sei bei der Vorteilsermittlung zu berücksichtigen, dass die Arbeitnehmer sämtliche Benzinkosten selbst zu tragen hatten. Nach R 31 Abs. 9 Nr. 4 Satz 1 LStR wird der Nutzungswert aus der Dienstwagengestellung gemindert, sofern der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Nutzung ein Entgelt zahlt. Hierbei kommt es seit 2001 nicht darauf an, ob ein pauschales oder ein kilometerbezogenes Nutzungsentgelt vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber geleistet wird.
Im strittigen Sachverhalt erfolgte die Übernahme der Benzinkosten jedoch u...