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StuB Nr. 11 vom Seite 504

Dienstwagengestellung: Kein geldwerter Vorteil bei angemessenem Entgelt

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Das (BFH-Az.: VI R 95/04, DStRE 2005 S. 381) entschieden, dass kein geldwerter Vorteil bei angemessenem Entgelt für die Privatnutzung eines Dienstfahrzeugs zu erfassen ist.

Im Urteilsfall konnte der Kläger einen Dienstwagen für betriebliche Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Eine Privatnutzung war dem Arbeitnehmer untersagt. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hatte der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber einen Betrag unter Zugrundelegung der ADAC-Durchschnittssätze für jeden Kilometer zu leisten. Das FA nahm einen geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an, der mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer in Abhängigkeit vom inländischen Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bewerten war. Hiervon wurden die Zahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber abgezogen.

Das FG München übernahm diese Auffassung nicht. Ein geldwerter Vorteil aus einer Pkw-Gestellung an einen Arbeitnehmer liege dann nicht vor, wenn das vom Arbeitnehmer zu entrichtende Entgelt innerhalb der Bandbreite dessen liege, was als angemessen angesehen werden könne. Ein „geldwerter Vorte...

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