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SEC: Verbesserte elektronische Berichtspflichten
Um die Kapitalmarktteilnehmer schneller und umfassender über mögliche Insidergeschäfte zu informieren, hat die SEC beschlossen, dass der von den Vorständen abzugebende Bericht über den Anteilsbesitz elektronisch zu erfassen und im Internet zu veröffentlichen ist. Außerdem wird dem Management die bewusste Beeinflussung oder Irreführung der Abschlussprüfer untersagt. Damit wird eine entsprechende Regelung des Sarbanes-Oxley-Acts (dazu vgl. den Beitrag von Wolf in BBK Nr. 8/2003 [F. 20 S. 2035]) umgesetzt (Pressemitteilung der SEC: www.sec.gov/news/press/2003-51.htm).