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Handelsrabatte und andere Bonusleistungen – Neuregelung nach US-GAAP
Die Bilanzierung nachträglicher Handelsrabatte und anderer Bonusleistungen nach US-GAAP wurde nunmehr durch mehrere Entscheidungen der Emerging Issues Task Force verbindlich geregelt. EITF 01-9 behandelt die Bilanzierung seitens des Händlers, EITF 02-16 (zuletzt geändert im März 2003) behandelt die Bilanzierung seitens des Käufers.
Gewährt der Händler seinen Kunden Rabatte und andere Bonusleistungen (z. B. Gutschriften, Naturalrabatte, Service, Einschulung), dann liegt insoweit eine Erlösschmälerung vor (EITF 01-9). Bei Sachleistungen ist daher der Umsatz um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der gewährten Vermögenswerte bzw. um die zurechenbaren Kosten der gewährten Dienstleistungen zu vermindern. Der Kunde verbucht in Höhe der Rabatte oder Bonusleistungen grundsätzlich eine Anschaffungskostenminderung (bzw. eine Aufwandsminderung für Rabatte auf bezogene Dienstleistungen). Hängen Rabatte vom Erreichen bestimmter Einkaufsziele oder von der Dauer der Kundenbeziehung ab, sind die Kostenminderungen anteilig von den betroffenen Einkäufen oder zeitanteilig von den Einkäufen im betroffenen Einkaufszeitraum abzuziehen (EITF 02-16). Zu Abweichungen kommt es allerdings bei bestimmten...