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Befristung eines Arbeitsvertrags
Die vorübergehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers auf einem Arbeitsplatz, der zu einem späteren Zeitpunkt dauerhaft mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, kann die Befristung des Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 1 TzBfG sachlich rechtfertigen, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem befristet eingestellten Arbeitnehmer zwischen dem Arbeitgeber und dem anderen Arbeitnehmer bereits eine vertragliche Bindung besteht. Die Aufzählung von Sachgründen für die Befristung in § 14 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist nicht abschließend und steht der Berücksichtigung weiterer Sachgründe nicht entgegen ().