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Hinweis auf Kirchenaustritt
Ein StB ist nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit eines Kirchenaustritts und eine damit verbundene Steuerersparnis hinzuweisen (vgl. aber auch OLG Düsseldorf, StuB 2004 S. 276). Die Pflicht des StB zur umfassenden Beratung über vermeidbare Steuerbelastungen findet jedenfalls ihre Grenze bei Fragen, die eine höchstpersönliche Entscheidung des Mandanten voraussetzen ( [nrkr.]).