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StuB Nr. 9 vom Seite 387

Wahlrechte im Rahmen der Verlautbarungen zum Ansatz von Intangible Assets nach US-GAAP

von Dr. Susanne Schreiber, Dresden
Die Kernfragen:
  • Was versteht man unter expliziten Ansatzwahlrechten?

  • Wie sind die Ansatzvoraussetzungen für Softwareausgaben zu würdigen?

  • Wie sind implizite Wahlrechte einzuschätzen?

I. Problemstellung

Als ein entscheidender Vorteil der US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) gegenüber den Bilanzierungsvorschriften gemäß dem deutschen HGB wird im Allgemeinen angesehen, dass die US-amerikanische Rechnungslegung den Bilanzierenden lediglich sehr wenige Wahlrechte einräumt. Nach US-GAAP steht die Informationsfunktion der Financial Statements im Vordergrund. Unter dem Gesichtspunkt des im Rahmen der US-GAAP dominierenden Informationsziels erscheinen Wahlrechte nämlich nachteilig.

Im Folgenden wird untersucht, ob bzw. inwiefern die unterschiedlichen Regelungen zum Ansatz von identifizierbaren Intangible Assets nach US-GAAP Wahlrechte beinhalten. Unter Intangible Assets versteht man immaterielle Güter, die Rechte oder andere Privilegien umfassen. Intangible Assets lassen sich in zwei Kategorien unterteilen, nämlich in die identifizierbaren Intangible Assets und in die nicht identifizierbaren Intangible Assets. Als das typische nicht identifizierbare Intangible Asset i...

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