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Das Ende der Plausibilitätsbescheinigung?
Durch die vorgenommene Änderung bei der Plausibilitätsbescheinigung wird die Qualität der Bescheinigung erheblich eingeschränkt.
Für die Praxis wird eine Bescheinigung mit vollständiger Plausibilitätsbeurteilung die Ausnahme sein.
Sinnvoller wäre es gewesen, den strengen Grundsatz des Selbstprüfungsverbots nicht auf die Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung anzuwenden.
I. Einleitung
Mit der Verlautbarung vom 22./ hat die Bundessteuerberaterkammer die Bescheinigungen für Jahresabschlüsse, die durch Steuerberater und Steuerbevollmächtigte erstellt werden, neu formuliert. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses durch den Berufsträger können im Einzelnen folgende Bescheinigungen in Betracht kommen:
Erstellung ohne Prüfungshandlung;
Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung;
Erstellung mit umfassender Prüfungshandlung.
Hintergrund dieser Neufassung war insbesondere § 18 KWG. Im ihrem Rundschreiben zu § 18 KWG legte die BaFin fest, dass ungeprüfte Jahresabschlüsse ohne das Heranziehen weiterer Unterlagen von den Kreditinstituten nicht mehr akzeptiert werden dürfen. Unter § 18 KWG fallen nunmehr nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Pfandbriefgesetz Kredite an Firmenkunden von mehr als 7...