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(Konkludenter) Verzicht auf unentgeltliches Wohnungsrecht durch Abschluss eines Mietvertrags
In dem dritten zu beurteilenden Fall (Urteil vom - IX R 60/98, StuB 2004 S. 376) lehnte der BFH einen Gestaltungsmissbrauch ab. Hier übertrugen die Eltern des Klägers und deren Schwägerin mit notariellem Vertrag ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück als Miteigentum zu je 1/2 auf den Kläger und seine Ehefrau. Die Vertragsparteien vereinbarten u. a. ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht sowie eine Pflegeverpflichtung des Klägers und seiner Ehefrau zugunsten der Eltern des Klägers. Die Kosten für Licht, Gas, Wasser und Heizung sollten die Eltern danach selbst tragen, sonstige Abgaben der Kläger und seine Ehefrau. Das Wohnungsrecht wurde als beschränkt persönliche Dienstbarkeit, das Betreuungs- und Pflegerecht als Reallast vereinbart. Wegen erheblicher anstehender Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten verzichteten die Eltern in der Folgezeit auf das unentgeltliche Wohnungsrecht und schlossen mit dem Kläger und seiner Ehefrau einen Mietvertrag über die von ihnen genutzte Wohnung.
Das FA ließ den vom Kläger und seiner Ehefrau in der ESt-Erklärung deklarierten Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unberücksichtigt, da das Mi...