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Aufhebung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts gegen Vereinbarung einer dauernden Last bei gleichzeitigem Abschluss eines Mietvertrags
In einem weiteren Fall (Urteil vom - IX R 56/03, StuB 2004 S. 376) gelangte der BFH jedoch zur Annahme eines Gestaltungsmissbrauchs. Hier erhielt der Kläger von seiner Mutter im Wege vorweggenommener Erbfolge ein bebautes Grundstück, an dem zugleich zugunsten der Mutter ein Wohnungsrecht eingetragen wurde. Mit notariellem Vertrag verzichtete die Mutter sodann rückwirkend auf das Wohnungsrecht, der Kläger verpflichtete sich, der Mutter an Stelle des Wohnungsrechts ab diesem Zeitpunkt monatlich einen Betrag von 400 DM zu zahlen. Die notarielle Vereinbarung sah des Weiteren die Möglichkeit für die Mutter vor, sich gegen Aufgabe der in der no-S. 374tariellen Urkunde eingeräumten Rechte einen Sicherungsnießbrauch bestellen zu lassen. Gleichzeitig schlossen der Kläger und seine Mutter einen Mietvertrag, der eine monatliche Kaltmiete von 400 DM sowie den Verzicht des Klägers auf eine ordentliche Kündigung sowie auf eine Mieterhöhung zu Lebzeiten der Mieterin vorsah. Der Kläger machte für das teils an die Mutter, teils an Fremde vermietete Haus sodann Werbungskostenüberschüsse aus Vermietung und Verpachtung sowie bei den Sonderausgaben den an die Mutter des Klägers gezahlten Betrag als dauernde...