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StuB Nr. 5 vom Seite 239

Neuregelungen für Wertpapierprospekte

Der Gesetzentwurf vom zum Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz fügt sich nahtlos in das Konzept der Bundesregierung zur Stärkung der Unternehmensintegrität und zur Verbesserung des Anlegerschutzes ein. Mit ihm wird ein weiterer Baustein des Finanzmarktförderplans 2006 umgesetzt.

Ziel des Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetzes ist die Umsetzung der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist. Die Richtlinie dient der Vollendung des Binnenmarkts für Wertpapiere auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes und der Markteffizienz.

Im Einzelnen:

  • Das Prospektrichtlinie-Umsetzungsgesetz schafft in Art. 1 ein neues Gesetz, das Wertpapierprospektgesetz. Mit diesem soll der Kern der Prospektrichtlinie umgesetzt werden. Die bisherige Differenzierung der Prospekte danach, ob ein öffentliches Angebot von Wertpapieren oder eine Börsenzulassung erfolgen soll, entfällt.

  • Die bestehende Zersplitterung der Zuständigkeiten hinsichtlich der Prospektprüfung wird beendet. Künftig soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die zentrale zuständige...

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