Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers
I. Die Abberufung der GmbH-Geschäftsführer
Im Rahmen der Abberufung von GmbH-Geschäftsführern sind zivil- und gesellschaftsrechtliche Fragen zu beantworten. Dieser Beitrag soll die Unterschiede zwischen der Abberufung (als Gesellschaftsorgan) und der Beendigung des Anstellungsverhältnisses darstellen und geeignete sowie mögliche Vereinbarungen aufzeigen, die bereits bei der Bestellung des Geschäftsführers im Anstellungsvertrag bedacht werden sollten.
II. Der Geschäftsführer als ein Organ der GmbH
Die GmbH als Trägerin von Rechten und Pflichten kann nicht selbst handeln. Hierfür bedarf es eines Organs, der Geschäftsführung. Der Geschäftsführer ist bereits mit Gründung der GmbH zu bestellen. Hierbei ist die Bestellung des Geschäftsführers durch die Gesellschafter von dem Anstellungsverhältnis zwischen ihm und der GmbH zu unterscheiden. Durch die Bestellung gem. § 46 Nr. 5 GmbHG bringt die Gesellschafterversammlung zum Ausdruck, dass der Geschäftsführer die Gesellschaft nach außen vertreten darf. Das Anstellungsverhältnis, ein Dienstvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter i. S. der §§ 611 ff., 675 BGB (vgl. Reiserer, DStR 2000 S. 31) regelt die nach innen wirkenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Geschäftsfüh...