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Schadensleistung aus einer privaten Unfallversicherung: Wann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor?
Beitragsleistungen eines Arbeitgebers zur freiwilligen Unfallversicherung seines Arbeitnehmers stellen keinen steuerbaren Arbeitslohn dar, sofern nach den versicherungsvertraglichen Bestimmungen die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag gegenüber dem Versicherungsunternehmen ausschließlich dem Arbeitgeber zusteht. Entsprechendes soll nach Auffassung des FG München (rkr. Urteil vom - 7 K 5726/00, EFG 2002 S. 1524) auch bei Prämienzahlungen für Reisegepäckversicherungen gelten.
Stattdessen sind die an den Arbeitnehmer im Schadensfall ausgekehrten Leistungen regelmäßig lohnsteuerpflichtig ( BStBl I S. 1204 = StuB 2000 S. 794). Der LSt-Abzug kommt in diesen Fällen auch dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Versicherungszahlung der Versicherungsvertrag entsprechend der geänderten Rechtslage zugunsten der Besteuerung der Beitragsleistung neu gestaltet worden ist (, StuB 2002 S. 510). Entscheidend für die lohnsteuerliche Erfassung der Versicherungsleistung ist somit die versicherungsvertragliche Bestimmung im Zeitpunkt des Unfallereignisses. Unerheblich ist dagegen das Versicherungsvertragsverhältnis im Zeitpunkt der Auskeh...