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BBK 14/2005 S. 4512

Vorsteuerabzug aus Telekom-Rechnungen für andere Netzbetreiber (Call-by-Call- oder Pre-Selection)

Die Deutsche Telekom AG übernimmt für andere Netzbetreiber den Einzug von Rechnungsbeträgen, wenn der Telefonnutzer über diese seine Gespräche abwickelt („Call-by-Call” oder „Pre-Selection”). Seit Verschärfung der Vorschriften über die Angaben in der Rechnung (§ 14 UStG) ist fraglich, ob aus Rechnungen, in denen die Deutsche Telekom auch über Leistungen von Verbindungsnetzbetreibern abrechnet, der volle Vorsteuerabzug möglich ist, auch wenn hinsichtlich der jeweiligen Anbieter nicht alle Rechnungsvoraussetzungen vorliegen (z. B. Angabe der Steuernummer, USt-Identifikationsnummer usw.). Nach der Vfg. der OFD Erfurt S 7280a A - 01 - L 243 wurde hierzu auf Bund-Länder-Ebene beschlossen, dass bis auf Weiteres aus den Rechnungen der Deutschen Telekom auch hinsichtlich der Abrechnung über Leistungen ande...

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