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BBK 14/2005 S. 4513

Nach § 15 Abs. 1b UStG vom Abzug ausgeschlossene Vorsteuer als Anschaffungskosten eines Pkw

Hat ein Unternehmer bei der Anschaffung eines gemischt-genutzten Pkw im Jahr 1999 die Vorsteuer nach § 15 Abs. 1b UStG nur zu 50 % abgezogen, obwohl er nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH auch den vollen Vorsteuerabzug hätte geltend machen können, so ist die nicht abgezogene Vorsteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar, sondern den Anschaffungskosten des Pkw zuzurechnen. Dies hat der entschieden. Im Streitfall hatte der Kläger die Vorsteuer gem. § 15 Abs. 1b UStG nur zur Hälfte geltend gemacht. Von dem später durch EuGH und BFH eingeräumten Wahlrecht auf vollen Vorsteuerabzug, jedoch mit Wertabgabenbesteuerung nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG, hatte er keinen Gebrauch gemacht (vgl. BStBl II S. 806 und , BStBl II S. 1025). Einen Betriebsausgabenabz...

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